Das noch junge Jahr 2020 hält wieder einige tolle Neuigkeiten bereit: Drei weitere Sherlock-Holmes-Abenteuer kommen in die Public Domain. Alles zu den drei Geschichte, eine Einordnung und welche Holmes-Abenteuer noch fehlen.

> SUSS / 3GAR / ILLU

Folgende Kurzgeschichten sind nun ab dem 01. Januar 2020 in der sogenannten Public Domain:

Name Veröffentlichung Public Domain
The Adventure of the Sussex Vampire  Januar 1924  2020
The Adventure of the Three Garridebs Oktober 1924  2020
The Adventure of the Illustrious Client November 1924  2020
3GAR

Jeder dieser Kurzgeschichten sind der Sammlung The Case-Book of Sherlock Holmes zuzuordnen. Dieses zwölfteilige Set von neuen Kurzgeschichten des Meisters Arthur Conan Doyle erschienen im Strand Magazine zwischen Oktober 1921 und April 1927.

Die obigen drei Kurzgeschichten sind alle im Jahr 1924 erschienen. In den USA gilt das sogenannte Copyright. Nach 95 Jahren läuft das Copyright aus und somit sind Ende 2019 nun die Copyright-Rechte ausgelaufen.

> Die letzten 6 Kurzgeschichten

In den USA stehen nun also noch sechs Kurzgeschichten aus und in der die Copyright-Rechte noch ausstehen:

Name Veröffentlichung Public Domain
The Adventure of the Three Gables September 1926 2022
The Adventure of the Blanched Soldier Oktober 1926 2022
The Adventure of the Lion’s Mane November 1926 2022
The Adventure of the Retired Colourman Dezember 1926 2022

The Adventure of the Veiled Lodger

Januar 1927 2023
The Adventure of Shoscombe Old Place März 1927 2023

Wie ihr der Tabelle entnehmen könnt, werden die letzten Kurzgeschichten in zwei Phasen auslaufen. Die ersten vier Kurzgeschichten im Jahr 2022 und die allerletzten beiden Holmes-Abenteuer im Jahr 2023. Dann ist US Sherlock endlich frei!

Wenn ihr mehr zu dem Thema erfahren wollt und euch die Debatte aus dem Jahr 2013/2014 näher anschauen wollt, dann checkt vielleicht als erstes meinen kleinen Beitrag auf dem Blog aus:

Tiefgreifend ist die Spezialausgabe von iHear of Sherlock und der Episode Free Sherlock:

> Unterschied zu der Gemeinfreiheit

The Adventure of the Illustrious Client

Zu guter Letzt noch eine kleine Unterscheidung. Das Urheberrecht in Deutschland hat ein wenig anders als das Modell der US. Das Recht eines Urhebers an seinen Werken endet hier grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Wenn man also nun rechnet: Arthur Conan Doyle ist 1930 gestorben = 2000 war Sherlock Holmes hier gemeinfrei. Und das gilt für alle Werke und Geschichten. Dies wird dem dem Urheberschutzgesetz §64 geregelt:

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

> Ein kleiner Bonus

Zum Schluss noch ein kleiner Bonus: Seit 2020 ist auch Buster Keaton’s Sherlock Jr. ebenfalls in der Public Domain!


Quellen:


Zu weiteren SherlockSundays geht es hier.

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